Substrat ist im Gartenbaubetrieb ein Betriebsmittel wie Gießwasser oder Dünger. Anders als ein verpatzter Spritzgang kostet ein Substratfehler aber schnell einen ganzen Bestand. Wenn etwas schief geht, ist ein Betrieb mit ordentlicher Rückstellprobe und sauberer Dokumentation deutlich schneller handlungsfähig — egal, ob die Ursache am Substrat, an der Lagerung oder an der Anwendung liegt.

Die folgenden elf Punkte stammen aus Kapitel 10.11 der Schmilewski-Substratkunde (IVG 2017) und sind die Mindestanforderungen, die jeder gewerbliche Substratabnehmer kennen sollte.

Wo Fehler entstehen

Die häufigsten Ursachen für Kulturausfälle sind nicht „schlechtes Substrat”, sondern Anwendungs- und Lagerfehler, die das Substrat als Sündenbock haben:

  • Zu feste Vertopfung → unzureichende Luftkapazität, Wassermangel trotz Gießen, Wurzelabsterben durch Vernässung, höhere Anfälligkeit für bodenbürtige Erreger
  • Über- oder Unterdosierung von Zusätzen (Dünger, Kalk, Tenside) → Pflanzenausfälle
  • Überlagerte Ware → chemische Grunduntersuchung vor Verwendung wäre ratsam, wird aber selten gemacht

Wenn ein Problem auftritt, hilft die Rückstellprobe zuerst dabei, die Ursache einzugrenzen: Liegt es am Substrat oder an einem dieser Anwendungsfehler? Sie ist das wichtigste Werkzeug, um das sachlich zu klären.

Die 11 Pflichtpunkte

1. Substrat-Know-how

Kennen Sie die Ausgangsstoffe und Zusätze Ihres Substrats und deren Funktionen. Wer nicht weiß, welcher Anteil Weißtorf, welcher Schwarztorf, welche Holzfaser oder welcher Kompost im Substrat steckt, kann auch nicht beurteilen, was im Schadensfall normal und was abweichend ist.

2. Nur vertrauenswürdige Lieferanten

Billigware ist im Substratbereich oft eine Wette gegen das eigene Risikomanagement. Wenn dann etwas nicht stimmt, fehlt häufig genau die Dokumentation, die Sie bräuchten.

3. Schriftliche Bestellung mit genauer Substratbezeichnung

Sondermischungen vollständig spezifizieren — Korngröße, Düngung, Kalkung, Tensidzusatz, pH-Zielwert in welcher Methode. Mündliche Absprachen lassen sich später nicht mehr nachvollziehen.

4. Wareneingangskontrolle

Lieferdokumente gegen tatsächliche Lieferung abgleichen. Sichtprüfung auf Struktur, Feuchte, Geruch. Auffälligkeiten sollten sofort telefonisch und schriftlich festgehalten werden — wer eine Lieferung annimmt und erst drei Wochen später meldet, kann kaum noch nachvollziehen, woran es lag.

5. Repräsentative Rückstellproben je Lieferung

Hier liegt der häufigste Fehler. Eine Rückstellprobe muss:

  • Repräsentativ sein (nicht einfach an einer Stelle aus dem Big Bale gegriffen, sondern aus mehreren Stellen gemischt)
  • Möglichst mit Zeugen genommen werden — der LKW-Fahrer ist ein guter, weil neutraler Zeuge
  • In ausreichender Menge vorhanden sein:
ProbemengeWofür ausreichend
5 lNur chemische Analyse (pH, EC, Nährstoffe)
≥ 20 lPlus Keimpflanzentest und physikalische Kennwerte
≥ 70 lPlus Kulturpflanzenversuch (die aussagekräftigste Probe, wenn es wirklich drauf ankommt)

Bei Sackware ist eine ungeöffnete Sackprobe ideal — sie ist nicht manipulierbar.

6. Rückstellproben kühl lagern

Mindestens +4 °C, dunkel. Bei Raumtemperatur verändern sich Mikrobiologie, Nährstoffverfügbarkeit und Struktur — und der Lieferant kann zu Recht argumentieren, dass Ihre Rückstellprobe nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht.

7. Fehlerhaftes Substrat nicht verwenden

Sie sind als Kunde gesetzlich zur Gefahrabwendung verpflichtet. Wenn Sie einen offensichtlichen Mangel erkennen und das Substrat trotzdem verarbeiten, übernehmen Sie die Verantwortung für den Folgeschaden — auch wenn der ursprüngliche Mangel beim Lieferanten lag.

8. Partien den Lieferungen zuordnen können

Wer welchen Topf mit welcher Charge bepflanzt hat — das müssen Sie nachvollziehen können. Aufzeichnungen über Kulturstandort, eingesetzte PSM und Düngung sind im Problemfall genauso wichtig wie die Substratprobe selbst.

9. Bei Erkennen während der Kultur sofort informieren

Wenn ein Problem während des Kulturverlaufs auftritt, sollte der Hersteller umgehend informiert werden. Nicht erst, wenn der Schaden komplett ist. Das gibt dem Lieferanten die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen, und sorgt dafür, dass beide Seiten von denselben Fakten ausgehen.

10. Fotos für die Schadensdokumentation

Unerlässlich. Ein Foto ist im Nachhinein mehr wert als zehn Sätze Erinnerung an „die Pflanzen sahen schlecht aus”. Dokumentieren Sie:

  • Auslieferungszustand des Substrats (Sack, Big Bale, Bulk)
  • Vertopfungszustand (Topfgröße, Wurzelballen, Sichtbares im Wurzelraum)
  • Schadensverlauf in Etappen (nicht erst am Ende)
  • Vergleichsbestand aus anderer Charge, falls vorhanden

11. Substratsachverständiger einschalten

Bei größeren Schäden lohnt sich der Sachverständige. Er ist neutral, hat Zugriff auf akkreditierte Labore und seine Befundung ist für alle Beteiligten die belastbarste Grundlage — verlässlicher als jede Einzelmeinung von Lieferant oder Kunde.

Vier Punkte für Ihren Wareneingang

  • Bei jeder Lieferung mindestens 20 l Rückstellprobe nehmen, beschriften, kühl lagern
  • LKW-Fahrer als Zeuge auf dem Lieferschein vermerken
  • Sichtbare Auffälligkeiten am Annahmetag schriftlich festhalten. Eine kurze E-Mail mit Foto genügt zur Dokumentation
  • Pro Partie festhalten, welche Substrat-Charge verwendet wurde

Die fünf Minuten Aufwand bei der Probenahme können im Problemfall über tausende Euro entscheiden.


Wenn Sie Ihren Wareneingangs-Prozess einmal sauber aufsetzen wollen oder bei einer Lieferung etwas unklar ist: rufen Sie an. Wir gehen den Fall mit Ihnen durch und ordnen ein, woran es liegen kann und was sinnvolle nächste Schritte sind.

Lampert & Schulte · +49 2865 43 99 643 · info@lampert-schulte.de

Quelle

Schmilewski, G. (Hrsg.): Kultursubstrate und Blumenerden — Eigenschaften, Ausgangsstoffe, Verwendung. IVG, 2017, Kap. 10.10–10.11 (S. 216–218).